Spare ab sofort die komplette Umsatzsteuer!

Profitiere jetzt von der Steuerbefreiung auf Solaranlagen und Heimspeicher

Änderung der Umsatzsteuer nach UstG §12 Abs. 3

Bestellen Sie jetzt Ihre neue Solaranlage ohne Umsatzsteuer, so geht´s:

1.

Wählen Sie die gewünschten Komponenten für Ihre Solaranlage aus und legen Sie sie in Ihren Warenkorb. Produkte, die unter die Steuerbefreiung fallen sind entsprechend markiert.

2.

Im letzten Bestellschritt erscheint ein Kästchen, in dem Sie ein Häkchen setzten können und somit versichern, die Artikel im Sinne des §12 Abs. 3 UStG. zu installieren.

3.

Sobald Sie das Häkchen gesetzt haben, wird die Umsatzsteuer vom Preis abgezogen und der reduzierte Preis angezeigt.

Welche Voraus­setzungen müssen Sie erfüllen?

Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen, gemäß § 12 Abs. 3 UstG, für den Kauf von Solaranlagen, sowie dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung:

  • Die Solaranlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden installiert werden

  • Die Solaranlage darf lt. Marktstammdatenregister 30 kW (Peak) nicht überschreiten.

  • Die Lieferung und Inbetriebnahme der Solaranlage muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.

  • Sie müssen selbst Betreiber der Solaranlage sein und dürfen die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.

  • Sie dürfen keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.

  • Ihr Wohnort muss in Deutschland liegen und für Sie muss das deutsche UstG gelten.

In der Nähe der genannten Wohnungen und anderen Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage insbesondere, wenn sie auf dem Grundstück installiert ist, auf dem sich auch die betreffende Wohnung bzw. das betreffende begünstigte Gebäude befindet (z. B. Garage, Gartenschuppen, Zaun).

Von einer Nähe ist auch auszugehen, wenn zwischen dem Grundstück und der Photovoltaikanlage ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang besteht (z. B. einheitlicher Gebäudekomplex oder einheitliches Areal).

Privatwohnung/ Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.

Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen vor, wenn das jeweilige Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG oder für hoheitliche oder ideelle Tätigkeiten verwendet wird.

Container können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden).

Die Befreiung gilt für Komplettsysteme oder nachträglich angeschaffte Komponenten von Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösungen. Bei Übereinstimmung der oben genannten Voraussetzungen gilt die Steuerbefreiung für folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
  • Stromspeicher und Batterien
  • Komplettpakete aus oben genannten Teilen, inkl. Kabel, Schrauben, Halterungen

Befreit sind auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Die für die Steuerbefreiung infrage kommenden Komponenten sind im Solara Shop entsprechend gekennzeichnet.

Es gilt derzeit auf unbestimmte Zeit.

Sollte eine Änderung des Gesetzes entschieden werden, welche die oben genannten Voraussetzungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Umsatzsteuer nachzufordern.

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Noch weitere Fragen oder Bedenken?

Kein Problem, wir beraten Sie gerne zu diesem und auch alle anderen Themen rund um Solarenergie. Schicken Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.